Reisegepäck gut versichern

07.07.2009 | Köln
Nur wenige Hausratversicherungen kommen auch in der Ferne für Diebstahlschäden auf

Urlaub ist die schönste Zeit des Jahres - leider auch für Langfinger. Wer entspannt durch fremde Städte bummelt, der denkt oft nicht an die Sicherheit. Schnell wechseln Handtasche und Fotoapparat dann unfreiwillig den Besitzer. Der Schreck ist meist schnell wieder vergessen, und den Schaden ersetzt in vielen Fällen die Hausratversicherung.

Doch Vorsicht: Oftmals kommt die sogenannte Außenversicherung im Rahmen der Hausratdeckung nur für Sachen auf, die geraubt, also mit Drohungen oder gar Gewalt entwendet wurden. Der einfache Diebstahl oder auch Trickdiebstahl ist hingegen gewöhnlich nicht abgesichert. Eine Ausnahme bildet die Hausratversicherung aus der neuen Produktfamilie BOXplus von AXA. Sie schützt auch bei Diebstahl auf Reisen. BOXplus gibt es in den drei Varianten Basis, Standard und Extra. Je nach Tarif sind unterschiedliche Versicherungssummen und sogar auch Schäden durch einfachen Diebstahl gedeckt - also wenn zum Beispiel die Kamera im Gedränge aus dem Rucksack entwendet wird.

Beschädigtes Reisegepäck mit BOXplus kein Streitfall

Bei Urlaubern, die in ferne Länder reisen, steigt am Gepäckband des Flughafens der Adrenalinspiegel, wenn der erste Koffer geöffnet und mit heraushängenden Kleidern erscheint. Denn Beschädigungen am aufgegebenen Gepäck sind äußerst ärgerlich. Nicht nur, dass der Reisende sich fern der Heimat und in kurzer Zeit Ersatz beschaffen muss. Nach dem Montrealer Abkommen muss die Fluggesellschaft beschädigtes Gepäck auch nur bis zu einer Höchstgrenze von rund 1200 Euro ersetzen. Wer Wertvolles im Koffer transportiert, bleibt im Schadenfall auf den Mehrkosten sitzen. Bei BOXplus erstattet allerdings die eigene Hausratversicherung den entstandenen Schaden bis zur Höhe der Versicherungssumme und ersetzt je nach Tarif außerdem auch zu spät ausgeliefertes Gepäck, sofern der Transporteur die Verspätung verschuldet. Mitversichert sind darüber hinaus auch sogenannte Transportmittelunfälle: Wird zum Beispiel das Reisegepäck beschädigt, weil der Urlauber einen Autounfall hatte, so kommt die Hausratversicherung für Schäden an den mitgeführten Sachen auf. Das gilt natürlich nicht nur im Urlaub, sondern auch zu Hause.

Mietwagen aufgebrochen - was nun?

Wer sein Hab und Gut im Auto liegen lässt, geht bei einem Aufbruchdiebstahl in der Regel leer aus - besonders dann, wenn die gestohlenen Sachen im Fahrgastraum lagen, wo man sie von außen sehen konnte. BOXplus allerdings ersetzt im Rahmen der OnTour-Deckung sogar diese Schäden. Doch auch wenn die Versicherung großzügig reguliert, vorsichtig sein sollte man natürlich trotzdem - allein schon um im eigenen Interesse Aufwand und Ärger zu sparen. Deshalb gehören Gegenstände, die man vorübergehend im Auto lassen muss, immer in den nicht einsehbaren, abgeschlossenen Kofferraum.

Doch auch der beste Versicherungsschutz verhindert den Schaden nicht. Deshalb gilt: Bargeld, wichtige Dokumente und wertvollen Schmuck lässt man am besten zu Hause oder wenigstens im Hoteltresor. Damit der Urlaub auch wirklich die schönste Zeit des Jahres wird.

Quelle: Pressemeldung AXA Konzern Aktiengesellschaft

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