Souvenirs mit Folgen

05.11.2008 | Bottighofen
Gerade in den Wintermonaten boomen Fernreiseziele wie die Karibischen Inseln, Südafrika oder Asien. Exotische Mitbringsel sind sehr beliebt.

Bei der Auswahl ist allerdings Vorsicht geboten! Nicht alles, was zu Hause für Freude sorgt, sehen auch die Zollbehörden gerne. Im schlimmsten Fall droht eine Haftstrafe.

Strandgut

Bei den Urlaubern im HolidayCheck-Reiseforum steht Sand vom Traumstrand auf der Beliebtheitsskala der touristischen Mitbringsel ganz oben auf der Liste. Sicher die kostengünstigste und obendrein originellste Urlaubserinnerung, die bedenkenlos nach Deutschland eingeführt werden darf.

Anders sieht es allerdings bei Muscheln oder Korallen aus. Diese unterliegen – selbst wenn sie käuflich erworben wurden – dem Artenschutz und dürfen nicht ins Urlaubsgepäck. Aufpassen sollte man auch bei Steinen oder Tonscherben, die am Strand aufgelesen wurden. Es könnte sich um ein „Kulturgut“ handeln, dessen unerlaubte Ausfuhr strafrechtliche Konsequenzen haben kann. Wie in der Türkei schon häufig passiert, lernte bereits so mancher Heimreisende aus diesem Grund das Gefängnis des Urlaubsortes kennen.

Tierische Mitbringsel

Äußerste Vorsicht ist bei Souvenirs geboten, die aus tierischen oder pflanzlichen Materialien hergestellt wurden. Wer eine Tasche aus Schlangenleder oder Elfenbeinschmuck im Gepäck hat, muss mit empfindlichen Strafen am Zoll rechnen. Urlauber sollten darauf achten, dass beim Kauf entsprechender Produkte ein amtliches Zertifikat die legale und unbedenkliche Herkunft bescheinigt.

Von lebenden Tieren, vor allem von solchen, die vom Aussterben bedroht sind, sollte man auf jeden Fall die Finger lassen!

Gefälschte Marken

Was zum Spottpreis als echte Markenware angepriesen wird, ist meist eine mehr oder weniger gut gemachte Fälschung. Offensichtliche Plagiate von Parfum, Uhren oder Kleidungsstücken finden dennoch zahlreiche Abnehmer unter den Touristen.

Am Zoll kann die Freude über ein Schnäppchen jedoch schnell getrübt werden. Die Einfuhr für den Eigenbedarf ist innerhalb der Freimengen, die sich allerdings nach den Preisen der Originale berechnen, zwar erlaubt. Werden diese Mengen aber überschritten, kann der Zoll die Ware beschlagnahmen und ein Bußgeldverfahren einleiten.

Um solche unangenehmen Konsequenzen zu vermeiden, sollte man sich bereits im Vorfeld einer Reise über die geltenden Bestimmungen informieren. In Reiseforen wie www.holidaycheck.de geben Urlauber ihre Erfahrungen und wertvolle Informationen auch zum Thema Urlaubssouvenirs weiter. Hilfreich ist außerdem ein Blick auf die Internetseiten des deutschen Zolls oder auf die des Auswärtigen Amtes.

So stehen ungetrübten Shopping-Freuden im Urlaub nichts mehr im Wege.

Quelle: Pressemeldung HolidayCheck AG

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