Anwälte fordern dringend RDG-Beibehaltung, weil Verbraucherrechte sonst untergraben würden

0

Bei der 96. JuMiKo stellen BRAK und die regionalen Anwaltsschränkungen klar, dass der bayerische Vorschlag zur Reduzierung des RDG abgelehnt werden muss. Sie warnen, dass Rechtsschutzversicherer als kommerzielle Anbieter automatisch Zielkonflikte eingehen und Mandanten nicht neutral beraten können. Die bestehenden berufsrechtlichen Normen sichern Unabhängigkeit, Transparenz und Schweigepflicht. Die Kammern fordern Bund und Länder nachdrücklich auf, den aktuellen gesetzlichen Rahmen uneingeschränkt zu erhalten. Verbraucherschutz und Qualität juristischer Dienstleistungen müssen gewahrt bleiben.

RDG dürfen nicht aufgeweicht werden, fordert BRAK angepasste Regelung

Anlässlich der 96. Justizministerkonferenz bekräftigen die Bundesrechtsanwaltskammer und die regionalen Rechtsanwaltskammerpräsidenten gemeinsam die fundamentale Bedeutung des Rechtsdienstleistungsgesetzes für unabhängige Mandatsvertretung. Gestützt auf eine Vielzahl von Stellungnahmen aus den Bundesländern übt die BRAK scharfe Kritik am bayerischen Vorstoß, der die freie anwaltliche Beratung gefährdet. Um Interessenkonflikte zu vermeiden und Verbraucherschutz zu gewährleisten, fordern sie eine dezidierte Ablehnung dieses Entwurfs auf Bundesebene. Sie appellieren eindringlich an Bund und Länder, das Vorhaben abzulehnen.

Transparenzverpflichtungen fehlen Versicherern, führen zu Interessenkonflikten ohne wirksam Sanktionen

Gewinnmaximierung steht bei Rechtsschutzversicherern im Zentrum, wodurch sie als Berater systematisch Kosten senken und Erträge steigern. Diese Strategie provoziert Interessenkonflikte, die Mandantinnen und Mandanten nicht immer erkennen, da notwendige Informationen unterbleiben. Erst nach wiederholten Interventionen werden Deckungszusagen verbindlich, was den administrativen Aufwand deutlich erhöht. Diese Praxis mindert das Vertrauen in den Rechtsschutz, stellt Verbraucherinnen und Verbraucher vor Hürden und belegt die Notwendigkeit unabhängiger anwaltlicher Vertretung für vertrauenswürdigen, transparenten Rechtsschutz essenziell.

Unabhängige Rechtsberatung vermeidet nachweislich Interessenkonflikte und wahrt vollumfänglich Mandantenfreiheit

Die unmittelbare Rechtsberatung durch Versicherungen gefährdet die unparteiische Vertretung von Mandanten, da wirtschaftliche Zielsetzungen Vorrang erhalten. Ratsucher wären potenziell machtlos gegenüber beliebigen Kostenerstattungsverweigerungen. Ein zugelassener Rechtsanwalt hingegen ist nur seinem Mandat verpflichtet und stellt dessen Interessen über alle anderen Erwägungen. Dies garantiert, dass alle rechtlichen Schritte professionell vorbereitet und durchgesetzt werden. So bleibt der Zugang zu Rechtsschutz gesichert, überschaubar und ohne institutionelle Schranken jederzeit möglich.

Versicherer fehlt im Konfliktfall Transparenz: RDG sichert unabhängige Rechtsberatung

Das Rechtsdienstleistungsgesetz verpflichtet Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zu festgelegten berufsrechtlichen Pflichten, die ihre Arbeitsweise unabhängig gestalten, die Schweigepflicht schützen und Interessenkonflikte ausschließen. Diese gesetzlichen Vorgaben gewährleisten eine hochwertige, transparente Rechtsberatung, die ausschließlich dem Mandanteninteresse dient. Mandantinnen und Mandanten können sich auf die Neutralität ihrer Vertretung verlassen. Im Gegensatz dazu fehlt Rechtsschutzversicherern als Wirtschaftsunternehmen eine vergleichbare berufsrechtliche Regulierung, weshalb dort ökonomische Interessen dominieren könnten.

Interessenkonfliktgefahr: Wessels warnt eindringlich vor zweifelhaften und skrupellosen Versichererberatungsvorschlägen

Für Dr. Ulrich Wessels, Präsident der BRAK, ist der bayerische Vorstoß ein Geschenk an die Rechtsschutzversicherer, das die Rechte der Mandantinnen und Mandanten schwächt. Er kritisiert, dass die vorgeschlagene organisatorische Abgrenzung innerhalb der Versicherer keine wirksame Barriere gegen Interessenkonflikte darstellt und eher dem Verschleiern dient. Wessels appelliert an die Justizministerinnen und Justizminister von Bund und Ländern, sich geschlossen gegen den Entwurf zu stellen.

Unabhängige Anwälte nach RDG sichern Mandantenrechte und verhindern Interessenkonflikte

Mit der soliden Verteidigung des Rechtsdienstleistungsgesetzes bewahrt die Bundesrechtsanwaltskammer die Integrität unabhängiger Rechtsberatung. Ratsucher erhalten professionelle, transparente Unterstützung unter Einhaltung klarer berufsrechtlicher Regelungen, wodurch der Verbraucherschutz gestärkt wird. Die gesetzlichen Bestimmungen beugen Interessenkonflikten vor, sichern die Mandantenautonomie und ermöglichen einen barrierefreien Zugang zu juristischer Expertise. Diese Initiative trägt nachhaltig dazu bei, Vertrauen in das Rechtssystem zu schaffen und eine faire Mandantenvertretung für alle zu gewährleisten.

Lassen Sie eine Antwort hier