Auslandsreisekrankenversicherung: Schutz für chronisch Kranke sicherstellen

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Aufgrund der steigenden Anzahl von Menschen mit chronischen Krankheiten wie Asthma oder Diabetes, die ins Ausland reisen, ist es von großer Bedeutung, vor Reiseantritt den Versicherungsschutz zu klären. Eine private Auslandsreisekrankenversicherung kann in diesem Fall eine sinnvolle Absicherung sein, da die gesetzliche Krankenversicherung oft nicht alle Kosten abdeckt.

Ärztliches Attest für chronisch Kranke vor Reise erforderlich

Chronisch kranke Menschen, die eine Reise planen, sollten vor Reiseantritt ihre Reisetauglichkeit ärztlich attestieren lassen. Es ist außerdem ratsam, den Versicherungsschutz zu überprüfen und gegebenenfalls eine Reise-Unbedenklichkeitsbescheinigung vorzulegen. In dieser Bescheinigung wird deutlich gemacht, um welche Art von Vorerkrankung es sich handelt und dass während der Reise keine Behandlungen zu erwarten sind. Bianca Boss vom Bund der Versicherten e. V. (BdV) betont die Wichtigkeit dieser Bescheinigung für chronisch kranke Reisende.

Auslandsreisekrankenversicherung: Wichtiger Schutz für chronisch Kranke

Die Reise-Unbedenklichkeitsbescheinigung ist für chronisch kranke Menschen von zunehmender Bedeutung, da viele Versicherungsgesellschaften den Versicherungsschutz für diese Gruppe einschränken. Gemäß den Vertragsbedingungen werden Leistungen nur erbracht, wenn es sich um medizinisch notwendige Heilbehandlungen aufgrund von Krankheit, Unfallfolgen oder einer Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung handelt. Allerdings bleibt oft unklar, wie genau eine „Verschlechterung“ definiert ist. Chronisch kranke Versicherte können nicht eindeutig erkennen, dass die Versicherung nur im Fall akuter, unvorhersehbarer Krankheitsschübe während der Reise leistet. Geplante Behandlungen, die bereits vor der Abreise bekannt waren, sind nicht versichert, ebenso wie eventuelle Rücktransportkosten.

Spezielle Formblätter für Reisende mit chronischen Krankheiten

Bevor chronisch kranke Menschen ihre Reise antreten, ist es wichtig, dass sie ihren Versicherer kontaktieren und Informationen zur Reisetauglichkeitsbescheinigung einholen, wie beispielsweise einem „Fit-To-Fly“-Nachweis. Einige Versicherungsgesellschaften stellen spezielle Formulare zur Verfügung, die Versicherte anfordern können, um diese Bescheinigung zu erhalten.

Es ist ratsam, den Rat des Arztes oder der Ärztin ernst zu nehmen und die Reisepläne zu überdenken, wenn von einer Reise abgeraten wird. Andernfalls kann es zu Problemen bei der Erstattung von Behandlungs- und Rücktransportkosten kommen, und der Auslandskrankenversicherer kann von seiner Leistungspflicht befreit sein. Bei plötzlichen Notfällen aufgrund einer bestehenden Grunderkrankung, mit der die versicherte Person nicht gerechnet hat, besteht jedoch Versicherungsschutz für Notfallbehandlungen.

Chronisch Kranke: Versicherungsschutz vor Reiseantritt prüfen

Die Auslandsreisekrankenversicherung ist eine unerlässliche Absicherung für chronisch kranke Menschen, die ins Ausland reisen. Sie bietet Schutz vor den finanziellen Belastungen von Behandlungen und Rücktransporten während des Auslandsaufenthalts. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Versicherung keine Kosten für bereits vor Reisebeginn diagnostizierte Erkrankungen übernimmt, bei denen feststeht, dass sie während der Reise behandelt werden müssen. Daher sollten chronisch kranke Reisende ihren Versicherungsschutz vor der Abreise sorgfältig überprüfen.

Innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums gibt es Sozialversicherungsabkommen, die gesetzlich Krankenversicherten Leistungen im Krankheitsfall im Ausland ermöglichen.

Die Auslandsreisekrankenversicherung bietet chronisch kranken Reisenden einen wichtigen Schutz, da sie im Ernstfall die Kosten für Behandlungen und Rücktransporte trägt. Es ist daher empfehlenswert, vor Reiseantritt den eigenen Versicherungsschutz zu überprüfen und gegebenenfalls eine private Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen, um finanzielle Belastungen im Zusammenhang mit medizinischen Notfällen im Ausland zu vermeiden.

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